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   OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05   

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https://dejure.org/2006,4589
OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05 (https://dejure.org/2006,4589)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2006 - 7 U 208/05 (https://dejure.org/2006,4589)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 7 U 208/05 (https://dejure.org/2006,4589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei Tod durch Ertrinken

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Versicherungsnehmers und Bezugsberechtigten im Todesfall auf Leistungen aus einer Unfallversicherung ; Anforderungen an das Vorliegen eines Unfalls im Sinne der Versicherungsbedingungen ; Voraussetzungen für die Zulassung einer ...

  • Judicialis

    AUB 61 § 3 Abs. 4; ; AUB 94 § 2 I Nr. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 3 Abs. 4; AUB 94 § 2 I Nr. 1
    Bewusstseinsstörung als Grund für ein Ertrinken in der Badewanne führt zur Leistungsfreiheit

  • RA Kotz

    Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken als Unfalltod

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 61 § 3 Abs. 4; AUB 94 § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Zum Leistungsanspruch aus Unfallversicherung bei Tod durch Ertrinken - Prüfung der Unfallmerkmale; Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Tod durch Ertrinken ist regelmäßig Unfalltod

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1363
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75

    Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
    Ursachen die zum Ertrinken geführt haben, sind im Rahmen der Ausschlusstatbestände der §§ 3 Abs. 4 AUB 61 bzw. 2 I Nr. 1 AUB 94 zu prüfen (im Anschluss an BGH VersR 1977, 736).

    Er braucht jedoch nicht die Ursachen und den Verlauf des Unfalls zu beweisen, es genügt die Schilderung von Geschehensabläufen, die den Unfallbegriff der maßgeblichen Versicherungsbedingungen erfüllen (BGH VersR 1977, 736).

    Das Eindringen von Wasser in den Kehlkopf stellt das von außen auf den Körper wirkende Ereignis dar, das den Tod unmittelbar verursacht (BGH VersR 1977, 736; Prölss/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl., § 1 AUB 94 Rn. 9; Eichelmann a.a.O.; teilweise abweichend: Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 1 AUB Rn. 33, 34, wonach ein Unfall durch Ertrinken nur angenommen werden könne, wenn die zum Ertrinken führende Kausalkette bereits vorher in einer für den Versicherten unausweichbaren Weise mit einem Geschehen außerhalb des Körpers begonnen habe).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
    Vielmehr genügt im Rahmen der nach § 286 ZPO vorzunehmenden Beweiswürdigung eine Gewissheit für die Überzeugungsbildung des Gerichts, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256 und ständig).
  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
    a) In der Rechtsprechung und Literatur wird fast einhellig die Auffassung vertreten, bei der Prüfung der Unfallvoraussetzungen komme es ausschließlich auf dasjenige Ereignis an, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, nicht aber auf dessen einzelne Ursachen, die nur im Rahmen der Ausschlussklauseln eine Rolle spielen können (BGHZ 23, 76, 80 = VersR 1957, 90; Eichelmann VersR 1972, 411).
  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11

    Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast

    Diese Grundsätze, die auch das Berufungsgericht zugrunde gelegt hat, entsprechen der einheitlichen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Stuttgart VersR 2007, 1363, 1364; OLG Hamm VersR 1989, 242, 243; OLG Zweibrücken VersR 1984, 578; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 178 Rn. 7; Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung Ziff. 1 Rn. 14; HK-VVG/Rüffer, VVG 2. Aufl. § 178 Rn. 5; Eichelmann, VersR 1972, 411, 412 f.; ähnlich Grimm, AUB 4. Aufl. Ziff. 1 AUB 99 Rn. 33).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    26 Eine andere und von dem Oberlandesgericht Nürnberg in der vorgenannten Entscheidung nicht hinreichend differenziert beurteilte Frage ist, welche Umstände der Versicherungsnehmer beweisen muss, um den Eintritt eines Versicherungsfalls nachzuweisen (deutlich OLG Stuttgart, Urt. v. 27.07.2006 - 7 U 208/05, VersR 2007, 1363 ff., juris Rn. 25; OLG Köln, Urt. v. 05.10.1989, 5 U 14/89, RuS 1989, 415 f.).
  • OLG Nürnberg, 19.05.2011 - 8 U 1906/10

    Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod durch Tauchunfall

    Der BGH hat in einem Urteil vom 22.06.1977 (IV ZR 128/75) zur Eintrittspflicht des Unfallversicherers bei Tod durch Ertrinken folgende Grundsätze aufgestellt, die seitdem in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt sind (z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2006, Az. 7 U 208/05):.
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